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Hinweise zum Praxisbesuch
Kommen
Sie mit Ihrem Kind nicht unbestellt in unsere Praxis,
sondern
vereinbaren Sie - auch in Akutfällen - einen Termin. Wir sind
darauf vorbereitet, Ihnen rasch Hilfe anbieten zu können und
planen Sie in diesem Falle kurzfristig ein. So helfen Sie uns, kurze
Wartezeiten zu ermöglichen.
Bitte
informieren Sie uns bereits
bei der Anmeldung darüber, ob Ihr Kind an Symptomen einer
Erkältung oder an Fieber
leidet oder ob Sie oder Ihr Kind in den letzten 14 Tagen Kontakt zu
einem
bestätigten COVID-19-Fall hatten.
Bitte
seien Sie pünktlich und kommen Sie bereits einige Minuten vor
Ihrem Termin in die Praxis.
Unsere
Praxis verfügt über einen Nebeneingang am
Philosophenweg. Wenn Sie oder Ihr Kind an einem akuten Infekt, an
Fieber oder an einem unklaren Hautausschlag leiden, wenn
der Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung besteht oder eine
Covid-19-Erkrankung nachgewiesen ist, bitten wir Sie, die Praxis nur
über diesen Weg zu betreten. Bitte treten Sie erst nach
Aufforderung durch das Praxispersonal ein.
Aus
organisatorischen und hygienischen Gründen kann eine Wartezeit
möglicherweise nicht komplett in unserem Spielzimmer verbracht
werden. Bitte denken Sie daran, für Ihr Kind eine geeignete
Beschäftigung vorzubereiten. Zusätzlich bieten wir
Ihnen in
den Praxisräumen freies WLAN an.
Aus
Hygienegründen müssen wir die Anzahl der Personen
begrenzen,
die sich gleichzeitig in der Praxis aufhalten. Deshalb bitten wir Sie,
die Zahl der Begleitpersonen pro
Patient auf einen Erwachsenen zu beschränken.
Sollte das Patientenaufkommen
einmal besonders hoch sein, werden wir Sie eventuell bitten
müssen, im Freien
oder im Auto zu warten und Sie dann mittels eines mitgegebenen
leistungsstarken Pagers oder telefonisch aufrufen.
Zur
weiteren Reduzierung des Infektionsrisikos ist unsere Praxis mit einer
Lüftungsanlage und mit Luftreinigern ausgestattet.
Bitte bringen Sie zur
Untersuchung von
Säuglingen eine eigene Stoffunterlage mit. Eine vertraute
Unterlage hilft Ihrem Kind, sich während der Untersuchung wohl
zu
fühlen.
Bitte halten Sie
bei jedem Arztbesuch Ihre Versichertenkarte oder eine
entsprechende Ersatzbescheinigung bereit.
Wir stellen in der Praxis elektronische Rezepte aus. Statt eines
Papierrezepts erstellen wir einen Datensatz, der nach Vorlage der
Versichertenkarte in der Apotheke ausgelesen wird.
Ihr Vorteil:
Bei Medikamenten die dauerhaft eingenommen oder die
z. B. in einer Videosprechstunde verordnet werden, ist eine Abholung
eines Papierezepts in der Praxis nicht mehr erforderlich. Sie können
ihr Medikament nach Anforderung (z. B. per Praxisapp) direkt in der
Apotheke Ihrer Wahl abholen.
Voraussetzung ist, dass die
Versichertenkarte bei uns im entsprechenden Quartal eingelesen wurde.
Um diese Vorteile des elektronischen Rezeptsnutzen zu können,
empfehlen wir Ihnen, die Versichertenkarten Ihrer Kinder zu Beginn
jeden Quartals einlesen zu lassen.
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